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Was macht ein Versicherungsmakler?

Ein Versicherungsvertreter, ist einen Anstellungs- oder Handelsvertretervertrag mit "seiner" Versicherungsgesellschaft eingegangen und unterliegt auch deren Weisungen. Der Versicherungsmakler ist ausschließlich seinem Kunden verpflichtet. Dadurch ist er in seiner Tätigkeit von Gesellschaften oder Weisungen unabhängig. Der Bundesgerichtshof bezeichnete in einem Urteil den Makler als treuhänderischen Sachwalter seines Kunden. Die Vergütung für seine Tätigkeit erhält er als Courtage von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Das bedeutet für Sie: Kein Kostenmehraufwand wie Sie ihn vielleicht von anderen Maklerbereichen (z.B: Immobilien) kennen.

Über 100 Versicherungsgesellschaften alleine in Deutschland bieten zehntausende von Produkten und Tarifen zur Risikoabsicherung an. Betrachtet man zusätzlich den europäischen Markt, werden hieraus hunderttausende von Produkten und Tarifen. Darüber hinaus bieten Versicherer einzelnen Versicherungsmaklern exklusive Konditionen bis hin zu Sondertarifen an.

Ich arbeite derzeit mit über 100 Gesellschaften zusammen. Spezialisten in den Bereichen Finanzierung, Kapitalanlagen, betriebliche Altersvorsorge stehen unterstützend und beratend zur Seite.
Dazu stehen meinen Kunden Fachanwälte zur Verfügung.

Angedacht sind Kooperationen mit Ärzten und Fachwerkstätten.

Warum keine Honorarberatung

Das Thema wird seit Jahren immer wieder in den Medien besprochen und häufig propagiert. Dabei ist das Thema derzeitig in meinen Augen kaum praktikabel.

Zunächst berschränken sich die Honorarberatungen auf die Themen Krankenversicherung und Altersvorsorge, sowie Vermögensbildung.
Traditionell Bereiche in denen auch die meiste Provision anfällt.

Die Bereiche Hausrat, Haftpflicht, KFZ, Wohngebäude, Unfall werden hier eigentlich ausgegliedert. Die hier anfallenden Provisionen liegen in der Regel im zweistelligen Bereich. Für einen Aufwand der bei mir Stunden beträgt (Beratung, Service, Schadenbearbeitung, Ausarbeitungen). Welches Honorar sollte man dafür in Rechnung stellen ? Für 20 Euro werden sich kaum Berater finden die sich, wie Makler, stundenlang Zeit nehmen.

Nehmen wir die angesprochenen Bereiche. Eine Honorarberatung kostet in den genannten Bereichen ab ca. 1500 Euro bis auch schon einmal 3000 Euro. Dafür ist eine Betreuung noch nicht gegeben. Evtl. ist die Beratung also sogar teurer als die Provision die ich als Makler erhalte.

Das Argument einiger Verbraucherzentralen u. Medien: Die Honorarberatung sei wirklich unabhängig.

Dies ist vom Prinzip her richtig. Allerdings kann ich meine Beratung ebenfalls unabhängig aufbauen. Unabhängigkeit ist zudem kein Qualitätsmerkmal.

Wie sieht das nun in der Praxis aus ? Sie suchen sich einen Honorarberater, zahlen 1.500 Euro und werden beraten. Das Ergebnis führt dazu das Sie z.B. garnicht in die PKV wechseln können. Alles bleibt beim alten. Bis auf die Tatsache das Sie für die Erkenntnis letztendlich 1500 Euro ärmer sind.

Die Beratung stellt sich als mangelhaft heraus oder Sie verstehen sich einfach nicht mit dem Berater. Dem kann das egal sein. SIe zahlen auf jeden Fall ein Honorar.

Nach 2 Jahren stellen Sie fest das Ihre Altersvorsorge nicht Ihren tatsächlichen Wünschen entspricht. Sie stornieren. Der Berater behält sein Honorar, der Versicherungsmakler ist tlw. bis zu 60 Monate in der Stornohaftung und muss anteilig seine Provision zurückzahlen.

Wenn also pauschal unterstellt wird das Makler (wie natürlich Vertreter) allein provisionsorientiert arbeiten frage ich an dieser Stelle welche Motivation ein Honorarberater hat ? Es wird auch hier, genau so wie z.B: unter Anwälten und in anderen Sparten der Honorarberatung jemand sitzen der schnell gerne ein Honorar kassiert. Gerade im Bereich der PKV und Berufsunfähigkeit sehe ich hier eine große Gefahr. Ca. 1/3 der Kundenanfragen werden von den Gesellschaften aufgrund geringerer gesundheitlicher Störungen abgelehnt oder mit hohem Risikozuschlag versehen. Viele dieser Dinge kläre ich im Vorfeld der Beratung. Wird dies ein Berater ebenfalls machen wenn er dann kein Beratungshonorar verdient ?

Ich möchte niemanden im Vorfeld verurteilen. Es gibt sicherlich in beiden Bereichen Menschen die besser und Menschen die schlechter arbeiten. Vielleicht sind Sie durch diese Zeilen aber etwas sensibilisierter und können die für sich richtige Entscheidung treffen.

Tätigkeit

Als Versicherungsmakler bin ich Ihr kompetenter Berater, der Sie mit fundierten, umfassenden Informationen aus einer Hand versorgt und dabei vorbehaltlos auf Ihrer Seite steht. Ich bin an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und vertrete ausschließlich Ihre Interessen. Ich verkaufe keine Versicherungen, ich kaufe den für Sie maßgeschneiderten Versicherungsschutz dort ein, wo es auf Dauer am günstigsten ist. Wichtig: Die Zusammenarbeit setzt gegenseitiges Vertrauen voraus.

Art der Zusammenarbeit

Die Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers ist die Vermittlung des vom Versicherungsnehmer gewünschten Versicherungsschutzes mit der damit verbundenen Beratung.

Wünschen Sie eine Beratung über sämtliche gewerbliche und private Risiken, können Sie sich auf meine (und die der kooperierenden Kollegen) jahrelange Erfahrung verlassen. Dabei werden wir gerne auch bestehende Verträge mit berücksichtigen.

Soweit von Ihnen gewünscht, nehmen wir auch nach Vertragsabschluss Ihre Interessen bei der Abwicklung von Schadensfällen und Vertragsänderungen wahr und prüfen zu bestehenden Verträgen Alternativen.


Risikoanalyse und Vertragsgestaltung

Am Beginn der Geschäftsbeziehung steht immer eine gründliche Risikoanalyse, -optimierung und Bedarfsermittlung. Unter Berücksichtigung Ihrer Tätigkeitsfelder und Bedürfnisse wird geprüft, welcher Versicherungsschutz unbedingt notwendig, sinnvoll oder überflüssig ist. Wir nehmen natürlich auch unmittelbar Einfluss auf die Ausgestaltung Ihrer Versicherungspolicen und handeln risiko- und marktgerechte Prämien aus.

Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag

Da Versicherungsmakler nicht für ein Versicherungsunternehmen tätig werden, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern durch eine auf Wunsch vereinbarte Maklervollmacht. Hierin wird auch geregelt, dass der Versicherungsmakler bevollmächtigt wird, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden zu beauftragen und die notwendige Korrespondenz hierzu zu führen.

Viele Versicherer unterbreiten -insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken- Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten, sowie alle risikorelevanten Informationen (insb. Vorschäden und -erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) aufgibt. Informationen hierzu enthält unsere rechtlichen Hinweise

Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben.


Betreuung und Verwaltung

Mein Service endet keinesfalls mit dem Abschluss der Versicherung. Auch danach sorge ich für die nachhaltige Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse. Unsere laufende Betreuung entlastet Sie weitgehend von zeitraubenden Abwicklungs- und Verwaltungsarbeiten. Als Berater in allen Fragen betrieblicher und privater Risiken stehen wir stets auf Ihrer Seite.

Schadenabwicklung

Trotz sorgfältiger Beratung im Bereich der Schadenverhütung lassen sich Schäden leider nicht immer verhindern. Ist dann doch mal einer eingetreten, geben wir Ihnen volle Unterstützung bei der Regulierung. Wir erledigen sämtlichen Schriftverkehr und Korrespondenz. Kurz: Wir wickeln den Schaden bis zum Abschluss für Sie ab.

Kosten

Ihnen entstehen durch unsere Zusammenarbeit keine zusätzlichen Kosten! Unsere Leistungen von den Versicherungsgesellschaften werden durch die Courtage abgegolten. Nicht zuletzt, weil wir den Versicherern durch unsere Arbeit sonst entstehende interne Kosten ersparen.

Qualitätsmanagement

Sollten Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sein oder Verbesserungsvorschläge haben, sprechen Sie uns bitte konkret an. Wir sind Ihnen für jeden Hinweis, welcher zur Verbesserung unserer Dienstleistungsqualität beiträgt, dankbar.


Ich bin auf Ihre Mitwirkung angewiesen

Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Leistungsfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen.
Hierzu zählt insbesondere:

  • die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages (insbesondere Vorschäden und -erkrankungen, korrekte Versicherungssummen und die Mitteilung gefahrerhöhender Umstände),
  • die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geänderten Bedarf nach Vertragsabschluss (z.B. Änderungen des versicherten Risikos und der Versicherungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechend anpassen können,
  • Schadensfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen Folge zu leisten und in vertretbarem Maße zur Schadensminderung beizutragen.

Vorteil

Viele Versicherungskunden sind falsch oder/und zu teuer versichert! Durch unsere Risikoanalyse und Prämienvergleiche können wir Ihnen helfen. Während ein Vertreter nur die Produkte seiner eigenen Gesellschaft hat und auch auf deren Seite steht, können wir aus dem Angebot von über 100 Versicherungsgesellschaften und Finanzdienstleistern auswählen. Selbstverständlich vertreten wir dabei einzig und allein Ihre Interessen

 

Awando - Inhaber: Frank Eßmann, Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO, Registrierung-Nr. D-3HJC-PLCCB-91 ; Anschrift: Felicitas - Füss Str. 3, 81827 München; zuständige IHK : München - Oberbayern

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