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Sie erhalten bis zu 10%, in Einzelfällen bis zu 15% mehr Geld als bei einer Kündigung
Der Todesfallschutz bleibt grundsätzlich erhalten ! Stirbt die versicherte Person vorzeitig, dann erhalten die Erben eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung. Das bedeutet, der Policenkäufer zieht von der vom Versicherer ausgezahlten Todesfallsumme alle bis dahin angefallenen Aufwendungen (wie Kaufpreis oder bis dahin gezahlte Prämien) ab. Die Differenz erhalten die Erben.
Bei Verkauf besteht in der Regel Steuerfreiheit (Bei Verkauf der Police vor Ablauf der ersten 12 Jahre muss der Verkäufer keine Kapitalertragssteuer (KESt) + Solidaritätszuschlag zahlen. Bei Kündigung vor 12 Jahren fallen dagegen 25% KESt + Solidaritätszuschlag auf den Ertrag der Police an.
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